Öffnung der Freiplätze ab 11. Mai!

Liebe Tennisfreunde,

mit großer Freude können wir den Beginn der Tennis-Sommer-Saison auf der Freiplatzanlage zum 11.05.2020 verkünden!

Eure Mitgliedsausweise erhaltet Ihr ab sofort zu Bürozeiten bei Sabine und außerhalb der Bürozeiten beim Wirt in der Tennishalle auf der Theke. Bitte desinfiziert Eure Hände, ehe Ihr in den Kästen nach Euren Karten sucht. Desinfektionsmittel steht bereit.

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Tennisspielen!

Aber wir müssen Corona-bedingt ein paar Besonderheiten beachten. Bitte befolgt die Regeln gewissenhaft und schaut nicht missmutig auf die Einschränkungen, sondern freut Euch über das, was möglich ist. Wenn die Regeln bei uns nicht eingehalten werden, kann das schlimmstenfalls zur Folge haben, dass wir behördlich sanktioniert werden.

Zusätzlich gelten am Anfang der Saison weiterhin die bekannten Regeln zur Schonung unserer Plätze: Bitte zieht alle 20 Minuten die Plätze ab, spielt zunächst keine Matches auf den Plätzen und bewässert die Plätze vor und nach dem Spielen.

Das TCE-Jugendtraining startet ab 11.05., das Mannschaftstraining dann zwei Wochen später (ab dem 25.05., KW22). Auch hier gelten die untenstehenden Regelungen verpflichtend. Den Trainingsplan für die Jugend könnt Ihr unter folgendem Link einsehen: Sommereinteilung vorläufig.

Folgende zwingenden Sonderregelungen für die Nutzung der Tennisanlagen gelten wegen der Corona-Pandemie nach Maßgabe der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung ab dem 11.05.2020 – Update 15.05.:

  1. Nur die Freiplatzanlage ist zum Tennisspielen geöffnet. Die Halle bleibt zum Tennisspielen weiter geschlossen. Die Gastronomie hat weiterhin ausschließlich für Außerhausverkauf geöffnet.
  2. Das Betreten der Freiplatzanlage ist ausschließlich für Spieler und Trainer und nur für die Zeit des Spiels erlaubt, nicht für Zuschauer.
  3. Beim Betreten der Freiplatzanlage besteht Maskenpflicht (Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung) für alle Spieler ab 6 Jahren. Nur auf den Plätzen darf die Maske abgelegt werden.
  4. Auf der Freiplatzanlage ist durchgängig zu allen anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  5. Vor Spielbeginn ist pro Platz ein Teilnehmerformular auszufüllen und in den TCE-Postkasten neben der Belegungstafel einzuwerfen. Teilnehmerformulare befinden sich in ausreichender Anzahl in dem gelben Kasten neben der Belegungstafel. Spielen ohne zuvor ausgefülltes und eingeworfenes Teilnehmerformular ist verboten. Für das Training mit der Tennisschule ist die Tennisschule dokumentationspflichtig, dazu besteht eine gesonderte Absprache.
  6. Die Plätze sind zügig aufzusuchen, ein Verweilen außerhalb der Plätze, insbes. auf den Zuwegen, oder Gruppenbildungen (z.B. auf der Terrasse oder an der Belegungstafel) sind verboten. Sind alle Plätze belegt, müssen Spielwillige die Anlage wieder verlassen. Sie dürfen an der Belegungstafel den nächsten freien Platz reservieren, bevor sie gehen.
  7. Es darf nur Einzel gespielt werden, Doppel ist verboten
    • Es sind max. zwei Spieler gleichzeitig pro Platz gestattet.
    • Während des Trainings sind max. fünf Personen pro Platz erlaubt.
    • Eine kontaktfreie Durchführung des Spiels ist verpflichtend. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
    • Die Mindestabstandsregeln sind durchgängig auch beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen einzuhalten. Nur auf den Plätzen darf die Maske abgelegt werden.
    • Während des Trainings (TCE-Training und Privat-Training) sind die Trainer verantwortlich für die Regeleinhaltung auf der Anlage.
  8. Bei Regen darf NICHT in die Halle ausgewichen werden. Für eventuell ausfallendes Training vereinbart die Tennisschule individuell Nachholtermine.
  9. Die Umkleidekabinen und Nassbereiche bleiben geschlossen. Die WC-Anlagen können unter Einhaltung der Mindestabstandsregeln (nur eine Person) und Hygienemaßnahmen genutzt werden.
  10. Alle Spieler haben vorsorglich für den eigenen Bedarf Hände-Desinfektionsmittel mitzuführen.
  11. Mittwoch-Mixed darf derzeit nicht stattfinden

Die Einhaltung der vorstehenden Regelungen wird überprüft. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Regelungen wird

  • bei Erstverstoß sofort eine Spielsperre bis zum Ende des Folgetages
  • bei einem Folgeverstoß sofort eine Spielsperre für eine Woche

verhängt und die Mitgliedskarte wird bis zum Ende der Spielsperre eingezogen. Die Mitgliedskarte kann nach Ende der Spielsperre wieder aus dem Kasten entnommen werden.Die Überprüfung und die Verhängung von Spielsperren erfolgen durch die Vorstandsmitglieder, den Sportwart, den Jugendwart, die Trainer oder Beauftragte des Vorstands.

Diese Regelungen gelten ab dem 15.05.2020 zunächst bis auf weiteres. Anpassungen erfolgen unmittelbar nach Maßgabe der künftigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen.

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