Corona-Update: erstmal kein Licht am Horizont

Der Winter zieht sich und es ist noch kein hell leuchtendes Licht am Ende des Corona-Tunnels zu erkennen. Auch wir Tennisfans müssen uns wohl vorerst weiter gedulden.

Wann können wir endlich wieder spielen?

Wann Tennis vonseiten der Politik wieder erlaubt sein wird, steht weiterhin in den Sternen. Hoffen konnte man bisher noch auf den Antrag des BTV beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, dieser wurde allerdings nun abgelehnt. Der BTV hat sich nun jedoch in einem offenen Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder gerichtet, in welchem die Öffnung der Hallen zum nächstmöglichen Zeitpunkt sowie die Öffnung der Freiplätze zum 1. März gefordert wird. Falls es hier Erfreuliches zu berichten gibt, werdet ihr auf jeden Fall darüber informiert!

In der Halle ist trotzdem manchmal das Licht an – wird da etwa doch gespielt?!

Laut der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Spieler des bayerischen Landeskaders vom generellen Tennisverbot ausgenommen. Aus unserem Verein trifft dies auf zwei Spieler zu – Arian Aust (Jg. 2011) und Maxi Homberg (Jg. 2003). Während Maxi nicht in Eichenau trainiert, spielt Arian hin und wieder in der Halle, und dies mit rechtlich gesichertem Status.

Eine weitere Ausnahme gilt für den Fall unseres Neumitgliedes Jakob Schermer: dieser hat sich für ein Auslandssemester an amerikanischen Universitäten beworben und muss ein Video seiner Tennisfähigkeiten einreichen. Da die Frist dies bezüglich eigentlich schon lange überschritten ist, hat das Landratsamt FFB ihm zu diesem Zweck explizit vier im Vorhinein abgesprochene Termine genehmigt, an welchen er spielen darf (vier, damit er sein Bewerbungsvideo nicht direkt nach monatelanger Pause drehen muss). Der letzte dieser Termin wird kommenden Freitag sein, danach wird also nur noch Arian in der Halle spielen dürfen.

Wir sehen uns als Tennisverein natürlich in der Verantwortung, unseren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Daher sehen wir uns verpflichtet, ein Maximum an Sicherheit zu gewährleisten. Die einzigen Ausnahmen hierfür werden unter strengen Sicherheitsrichtlinien und nur nach vorherigen Freigabe durch die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung oder das Landratsamt genehmigt. Wer Fragen zu den Corona-Maßnahmen des Vereins hat, kann sich gerne jederzeit an den Vorstand wenden.

Kommt weiter gut durch die Zeit!

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